Wenn man Musik bei iTunes kauft, kann iTunes ohne Weiteres die Rechte in Bezug auf die gekaufte Musik ändern. Dies ist einer der Gründe für die Beschwerde, die der norwegische Beirat für Verbraucherfragen jetzt gegen iTunes wegen Verstoßes gegen das norwegische Gesetz über den unlauteren Wettbewerb beim Verbraucherschutzbeauftragten eingereicht hat.
Das Amt für Verbraucherschutz betrachtet die Bedingungen von iTunes als Beispiel einer allgemeinen Entwicklung, bei der die Rechte der Verbraucher ständig weiter eingeschränkt werden.
Der zu Apple gehörende iTunes Music Store ist der größte Akteur auf dem Markt für Musik-Download. Bei iTunes gekaufte Musik kann mit dem MP3-Spieler iPod wiedergegeben werden.
Um iTunes nutzen zu können, muss der Verbraucher einer Reihe von Bedingungen zustimmen. Bei einer Überprüfung dieser Bedingungen stieß das Amt für Verbraucherschutz auf eine Reihe bedenklicher Formulierungen.
„Die Vertragsbedingungen von iTunes verstoßen gegen die guten Sitten. Daher haben wir den Verbraucherschutzbeauftragten jetzt gebeten, diese Bedingungen unter Berufung auf § 9a des norwegischen Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb zu ändern“, erklärt der Chefberater Torgeir Waterhouse.
„iTunes kann die Rechte in Bezug auf bereits gekaufte Musik ändern. Damit wird gegen grundlegende vertragsrechtliche Prinzipien verstoßen. iTunes hindert die Verbraucher auch daran, den Kopierschutz (DRM) zu umgehen, durch den keine anderen MP3-Spieler als der iPod von Apple benutzt werden können. Das ist ein klarer Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz“, meint Waterhouse.
iTunes verstößt außerdem gegen das Umtauschgesetz, weil der Verbraucher nicht die Angaben erhält, auf die er beim Einkauf im Internet Anspruch hat. Dank dieses Gesetzes steht dem Verbraucher ein Umtauschrecht zu, wenn er Dateien von iTunes herunterlädt.
Nach Auffassung des Amtes für Verbraucherschutz stehen die Bedingungen insgesamt im Zeichen von Unausgewogenheit und einseitiger Gestaltung. „Der Verbraucher hat wenige oder gar keine Rechte, während der Verkäufer iTunes sich eine Reihe von zum Teil gegen die guten Sitten verstoßenden Rechten vorbehält“, betont Waterhouse.
iTunes Europa hat seinen Sitz in Luxemburg und unterliegt laut AGB der englischen Rechtsprechung. Der norwegische Beirat für Verbraucherfragenvertritt einen anderen Standpunkt.
„ iTunes.no kann nur von norwegischen Verbrauchern genutzt werden. Domänenname und Sprache sind norwegisch, außerdem werden die Preise in norwegischen Kronen angegeben.“
„All das deutet darauf hin, dass norwegische Verbraucherschutzvorschriften auf iTunes zutreffen und die Dienstleistung dem norwegischen Gesetz über den unlauteren Wettbewerb unterliegt“, meint Waterhouse.
Vor diesem Hintergrund bittet der Beirat für Verbraucherfragenjetzt den Verbraucherschutzbeauftragten um eine Überprüfung der Bedingungen von iTunes.
Die Bedingungen von iTunes schränken auch das Recht des Verbrauchers auf Entschädigung ein. In den Bedingungen steht folgendes:
iTunes garantiert nicht, dass die Dienstleistung gegen Fehler, Zerstörung, Angriffe, Viren, Störungen, Hacking oder andere Angriffe gegen Schutzvorrichtungen geschützt ist. iTunes übernimmt in diesem Zusammenhang keinerlei Haftung.
„Der Verbraucher wird daran gehindert, Entschädigungsforderungen dafür zu stellen, dass die Software von iTunes Sicherheitslücken öffnet, die von Hackern ausgenutzt werden. Dabei handelt es sich um eine ausgesprochen ernste Problematik, die erst kürzlich durch den Fall mit dem neuesten DRM-Schutz mit der Bezeichnung XCP von Sony BMG wieder in den Blickpunkt gerückt wurde“, erklärt Waterhouse.
Eine solche Begrenzung der Entschädigungshaftung bei iTunes verstößt gegen allgemeine vertragsrechtliche Grundsätze und ist nach Auffassung des Beirates für Verbraucherfragen eine gegen die guten Sitten verstoßende Vertragsbedingung.
Viele andere Download-Dienste arbeiten mit ähnlichen Vertragsbedingungen. „CDON.com, prefueled.com und MSN.no sind Beispiele für derartige Dienste. Wir bitten daher den Verbraucherschutzbeauftragten, die Bedingungen dieser Download-Dienste auch zu überprüfen“, erklärt Chefberater Torgeir Waterhouse.
Der Beirat für Verbraucherfragen wird die Entwicklungen auf dem Download-Markt sorgfältig beobachten.
„Wir müssen dafür sorgen, dass die Kräfteverhältnisse zwischen der Branche und dem Verbraucher ausgewogener werden“, erklärt Waterhouse.
Ebenso wichtig ist die Arbeit an offenen Standards auf allen Kontaktflächen zwischen Verbraucher und Informationstechnologie.
„Der Verbraucher muss selbst entscheiden können, welche Geräte und Software er benutzen möchte. Der Zugriff auf Inhalte darf nicht durch die zufällige Entscheidung zugunsten einer Technologie eingeschränkt werden. Wenn Ihr nächster MP3-Spieler kein Ipod ist, müssen Sie dennoch die bei iTunes gekaufte Musik verwenden können“, betont Waterhouse.
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